AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stadtrundgang-Hamburg
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Stadtrundgang-Hamburg. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber diese Bedingung an.
1) Allgemeines
Die Angaben auf den Flyern, Plakaten etc. werden mit größter Sorgfalt bearbeitet. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben und wir weisen darauf hin, dass wir keine Garantie für die Fehlerfreiheit der Angaben und Informationen übernehmen.
2) Buchung
Nach schriftlicher Bestellung per E-Mail oder mündlicher Bestellung per Telefon kommt die Buchung einer Tour/Führung zustande. Mit Buchung treten die AGB von Stadtrundgang-Hamburg mit sofortiger Wirkung in Kraft. Alle Preise sind in Euro und mit Ausweisung der Umsatzsteuer. Soweit nicht anders abgesprochen, wird der Betrag per Rechnungsstellung im Vorfeld der durchzuführenden Tour überwiesen. Auf Anfrage kann der Betrag auch in Bar entrichtet werden. Jedoch hält sich Stadtrundgang-Hamburg das Recht vor dies abzulehnen.
3) Leistungen
1) Die Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung von Stadtrundgang-Hamburg regelt den Umfang der vertraglichen Leistung, Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Form.
2) Sollten Leistungsänderungen unumgänglich sein, setzt Stadtrundgang-Hamburg den Kunden davon unverzüglich in Kenntnis.
4) Preise
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich – sofern nicht anders angegeben – um Bruttopreise. Die jeweiligen Preise können den einzelnen Leistungsbeschreibungen entnommen werden. Privatkunden, deren Rechnung nicht auf eine Firma oder Institution auszustellen ist, erhalten die Leistungen von uns brutto zu den auf der Webseite angegebenen Bruttopreisen. Bei der Buchung von individuellen Führungen sowie bei Gruppenführungen ist die von uns schriftlich bestätigte Preisangabe verbindlich.
5) Fotografien
Alle Fotografien, die während oder nach einer Tour gemacht worden sind, dürfen von Stadtrundgang-Hamburg veröffentlicht werden. Sollte der Auftragnehmer damit nicht einverstanden sein, so hat er dies mündlich oder schriftlich anzuzeigen.
6) Stornierung durch Stadtrundgang-Hamburg
1) Wird die Leistungsdurchführung infolge höherer Gewalt, Krankheit oder Unwetter, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar waren, erheblich erschwert oder beeinträchtigt, behält sich Stadtrundgang-Hamburg die Absage des Termins vor.
2) Stadtrundgang-Hamburg bzw. die beauftragten Stadtführer und Partyguides sind berechtigt, eine Tour abzusagen bzw. abzubrechen, wenn einer oder mehrere Teilnehmer der Gruppe alkoholisiert oder unter Drogeneinfluß sind bzw. aus anderen Gründen, die eine sichere Durchführung der Veranstaltung gefährden. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Betrages in voller Höhe erhalten.
7) Rücktritt des Auftragsgebers vom Angebot / Stornierung / Wartezeiten
1) Bei Stornierungen berechnen wir
ab 21 Tagen vor dem Veranstaltungstermin 50 % des Gruppenpreises,
ab 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin 75 % des Gruppenpreises.
2) Der Gruppenpreis wird auch dann in Rechnung gestellt, wenn die Gruppe nicht oder mit mehr als 20 Minuten Verspätung am Treffpunkt erscheint. Die Wartezeit des Gästebetreuers beträgt max. 20 Minuten.
3) Der vereinbarte Führungszeitraum ist verbindlich. Eventuell anfallende Kosten (Eintrittsgelder, Tischreservierung, Bus- und Schiffsticket etc.), die uns durch die Stornierung vereinbarter Leistungen seitens Dritter entstehen, werden dem Besteller in Rechnung gestellt, auch wenn die Stornierung früher als sechs Werktage vorher erfolgt.
8) Haftung
1) Die Haftung beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie den vereinbarten Zeitrahmen und ist begrenzt auf den Betrag des Honorars.
2) Bei Führungen von Kindern und Jugendlichen übernimmt weder Stadtrundgang-Hamburg noch der durchführende Gästebetreuer die Aufsichtspflicht, der Kunde sorgt für ausreichende Aufsicht.
3)Stadtrundgang-Hamburg haftet nicht für Leistungen Dritter, auch wenn diese von Stadtrundgang-Hamburg vermittelt wurden.
4) Stadtrundgang-Hamburg haftet nicht für eigenverantwortliche Sach- und Körperschäden des Tour Teilnehmers, sowie dem Verlust mitgeführter Gegenstände.
5) Bei Kooperationen mit weiteren Partnern (Restaurants, Limousinenservice, etc.) gelten jeweils deren Stornierungsbedingungen.
9) Der Gerichtsstand ist Hamburg.
Stadtrundgang-Hamburg
März 2015, Hamburg